Gesicherte Erschließung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juni 2020, 11:56 Uhr
Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nach BauGB § 34 Abs. 1 , dass die Erschließung gesichert ist.
Normen
- BauGB § 34 Abs. 1