Gewerbegebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ExWoSt/49/exwost-49-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Bundesinstitut für Bau­, Stadt­ und: Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten, ExWoSt­Informationen 49/1­04/2016]
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===Presseberichte===
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* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/schuhgeschaeft-roedental-soeder-klage-100.html BR vom 08.03.2015 - Nach Klage gegen den Freistaat Wie viel Shopping auf der grünen Wiese?]: "In einem oberfränkischen Gewerbegebiet hat der Freistaat ein riesiges Schuhgeschäft genehmigt. Nun fürchten die Gemeinden um ihre Innenstädte und verklagten den Freistaat. Es geht um Grundsätzliches: Wie viel Shopping auf der grünen Wiese ist gewünscht?"
 
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/schuhgeschaeft-roedental-soeder-klage-100.html BR vom 08.03.2015 - Nach Klage gegen den Freistaat Wie viel Shopping auf der grünen Wiese?]: "In einem oberfränkischen Gewerbegebiet hat der Freistaat ein riesiges Schuhgeschäft genehmigt. Nun fürchten die Gemeinden um ihre Innenstädte und verklagten den Freistaat. Es geht um Grundsätzliches: Wie viel Shopping auf der grünen Wiese ist gewünscht?"
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==Siehe auch==
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* [[Bebauungsplan]]
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* [[Baugebietstyp]]
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[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]
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[[Kategorie:Kommunale Klimapolitik]]
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2020, 11:09 Uhr

Gewerbegebiete (GE) dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. (BauNVO § 8 Abs. 1 Satz 1)

Zulässig sind

  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Anlagen für sportliche Zwecke. (BauNVO § 8 Abs. 2)

Ausnahmsweise können zugelassen werden

  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
  2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
  3. Vergnügungsstätten. (BauNVO § 8 Abs. 3)

Stadt Burgkunstadt

Gewerbegebiet Seewiese

Gewerbegebiet In der Au

Gewerbegebiet Auwiese

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 181

Broschüren

Presseberichte

Siehe auch