Dorfgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: mobile edit mobile web edit
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. ({{BauNVO 5}} Abs. 1)<noinclude>
+
[[Dorfgebiet]]e (MD) dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. ({{BauNVO 5}} Abs. 1)<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 14: Zeile 14:
 
===Fachbücher===
 
===Fachbücher===
 
* {{ISBN 9783415052086}} S. 173
 
* {{ISBN 9783415052086}} S. 173
 +
* '''Otterpohl''', Ralf: Das Neue Dorf – Vielfalt leben, lokal produzieren, mit Natur und Nachbarn kooperieren; München 2017
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
+
* [[Art der baulichen Nutzung]]
 
* [[Bebauungsplan]]
 
* [[Bebauungsplan]]
 
* [[Baugebietstyp]]
 
* [[Baugebietstyp]]

Aktuelle Version vom 6. Juni 2020, 11:05 Uhr

Dorfgebiete (MD) dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. (BauNVO § 5 Abs. 1)

Normen

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89: Auch bei Festsetzungen in einem Bebauungsplan, die ein Baugebiet gem. § 1 IV BauNVO gliedern, muß die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleiben.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 173
  • Otterpohl, Ralf: Das Neue Dorf – Vielfalt leben, lokal produzieren, mit Natur und Nachbarn kooperieren; München 2017

Siehe auch

Fußnoten

<references/>