Parallelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
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==Fußnoten==
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Version vom 5. Juni 2020, 13:53 Uhr

Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann nach BauGB § 8 Abs. 3 Satz 1 gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>