Zurückweisung der Anmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{BGB 60}} Kategorie:Vereinsrecht“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, nach {{BGB 60}} von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<noinclude>
 +
 
==Normen==
 
==Normen==
 +
* {{BGB 56}}
 +
* {{BGB 57}}
 +
* {{BGB 58}}
 +
* {{BGB 59}}
 
* {{BGB 60}}
 
* {{BGB 60}}
  
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
+
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>

Version vom 28. Mai 2020, 07:52 Uhr

Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, nach BGB § 60 von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.

Normen