Online-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine [[Mitgliederversammlung]] auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>{{OLG Hamm I-27 W 106/11}} Amtlicher Leitsatz</ref><noinclude>
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Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine [[Mitgliederversammlung]] auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>{{OLG Hamm I-27 W 106/11}} Amtlicher Leitsatz</ref>
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Version vom 15. Mai 2020, 13:07 Uhr

Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011 - I-27 W 106/11 = NJW 2012, 940 Amtlicher Leitsatz</ref>

Nach Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 Artikel 2 § 5 Vereine und Stiftungen kann

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