Satzungsdurchbrechung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Marcus.Dinglreiter verschob die Seite Satzungsdurchbrechender Mehrheitsbeschluss nach Satzungsdurchbrechung) |
|
(kein Unterschied)
|
Version vom 26. April 2020, 14:43 Uhr
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 07.06.1993 - II ZR 81/92 = BGHZ 123, 15: "Satzungsdurchbrechungen, die einen von der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand begründen, sind ohne Einhaltung der für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften unwirksam."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
- BayObLG, Beschluss vom 13.12.2000 - 3Z BR 340/00 = NJW-RR 2001, 537, FGPrax 2001, 82, Rpfleger 2001, 242: Eine Mitgliederversammlung kann ein Vereinsorgan nur dann durch eine Blockwahl bestellen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Fußnoten
<references/>