Betriebliche Unterstützungskasse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Überwiegend werden Unterstützungskassen als Idealvereine eingeordnet. Hauptzweck einer Unterstützungskasse ist die ideelle Förderung vo…“)
 
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Überwiegend werden Unterstützungskassen als [[Idealverein|Idealvereine]] eingeordnet. Hauptzweck einer [[Unterstützungskasse]] ist die ideelle Förderung von Betriebsangehörigen oder früheren Betriebsangehörigen des Trägerunternehmens sowie deren Angehöriger im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als [[Nicht wirtschaftlicher Verein|nicht wirtschaftliche Vereine]] angesehen<ref>vgl. BayObLG, B.v. 3.12.1975 - BReg 2 Z 40/75 - Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 21 Rn. 5; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 3; LG Münster, B.v. 14.4.2008 - 5 T 852/06 - juris Rn. 62</ref>.  
+
==[[Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein]]==
 +
Überwiegend werden Unterstützungskassen als [[Idealverein|Idealvereine]] eingeordnet. Hauptzweck einer [[Unterstützungskasse]] ist die ideelle Förderung von Betriebsangehörigen oder früheren Betriebsangehörigen des Trägerunternehmens sowie deren Angehöriger im Rahmen einer [[betriebliche Altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]]. Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als [[Nicht wirtschaftlicher Verein|nicht wirtschaftliche Vereine]] angesehen<ref>{{VG Augsburg Au 4 K 18.1400}} Abs. 46 mit Verweis auf {{BayObLG 2 Z 40/75}} - Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 21 Rn. 5; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 3; LG Münster, B.v. 14.4.2008 - 5 T 852/06 - juris Rn. 62</ref>.  
 +
 
 +
==Rechtsprechung==
 +
* {{BayObLG 2 Z 40/75}}
 +
* {{VG Augsburg Au 4 K 18.1400}}
 +
* {{LG Braunschweig 8 T 906/99}}
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein]]
 
* [[Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein]]
 +
* [[Eintragung in das Vereinsregister]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Aktuelle Version vom 20. April 2020, 09:28 Uhr

Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein

Überwiegend werden Unterstützungskassen als Idealvereine eingeordnet. Hauptzweck einer Unterstützungskasse ist die ideelle Förderung von Betriebsangehörigen oder früheren Betriebsangehörigen des Trägerunternehmens sowie deren Angehöriger im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen<ref>VG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 – Au 4 K 18.1400 Abs. 46 mit Verweis auf BayObLG, Beschluss vom 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75 = BayObLGZ 1975, 435 - Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 21 Rn. 5; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 3; LG Münster, B.v. 14.4.2008 - 5 T 852/06 - juris Rn. 62</ref>.

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>