Gemeindeeinwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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*[[Gemeindeangehörige]]
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* [[Gemeindeangehörige]]
 
* [[Bevölkerungsentwicklung]]
 
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* [[Pro-Kopf-Verschuldung]]
 
* [[Zweitwohnungsabgabe]]
 
* [[Zweitwohnungsabgabe]]
  
 
==Fußnoten==
 
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<references />
 
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Version vom 24. Januar 2017, 19:27 Uhr

Gemeindeangehörige sind nach GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.

Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner<ref>Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references />