Stadtratssitzung-2016-05-03-TOP-04-Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 54: Zeile 54:
 
|Projekt=Kirchplatz Mainroth
 
|Projekt=Kirchplatz Mainroth
 
|Stadtratssitzung=Stadtratssitzung-2016-05-03
 
|Stadtratssitzung=Stadtratssitzung-2016-05-03
|Sachverhalt=
+
|Sachverhalt=Am 14.04.2016 Gespräch mit Baudirektor K. vom Amt für Ländliche Entwicklung bzgl. Fördermöglichkeiten: enger Zeitrahmen, wenn Bezuschussung über ALE; Frist Ende September 2016 Vorentwurf zur Prüfung vorlegen; Fertigstellung der Baumaßnahme mit Verwendungsnachweis Frist Ende November 2017; Planungsauftrag für Vorentwurf schnellstmöglich vergeben. Situation mit Mieter nicht geklärt. Vorschlag Hr. K.: zweigleisig: (1) Entwurf mit und (2) Entwurf ohne Abbruch. ELER-Programm (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums): ELER nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar; Bewerbung im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres. Vergabe nach Punktesystem. Förderung 60%. Allerdings beziehen diese sich nur auf die Nettobaukosten. Weiterhin können Planungskosten nicht mit in Ansatz gebracht werden. Vorschlag Verwaltung: Büro HTS soll zweigleisig planen: Planung mit und Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses. Honorarkosten von brutto 11.955,14 Euro (bereits in der Sitzung am 05.04.2016 beschlossen) erhöhen sich nicht. unsichere Situation hinsichtlich des ELER: nicht bewerben, sondern auf Förderung über ALE konzentrieren
 
|Beschlussdatum=03.05.2016
 
|Beschlussdatum=03.05.2016
 
|Beschlussvorlage=Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.
 
|Beschlussvorlage=Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.
 
|Beschluss=Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.
 
|Beschluss=Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.
 
|Maßnahme=Haushaltsrechtliche Situation klären; Beauftragung HTS; zweigleisige Planung mit und ohne Abbruch Lehrerhaus
 
|Maßnahme=Haushaltsrechtliche Situation klären; Beauftragung HTS; zweigleisige Planung mit und ohne Abbruch Lehrerhaus
|Notiz=
+
|Notiz=Fertigstellung der Baumaßnahme mit Verwendungsnachweis Frist Ende November 2017
|Sollkosten=
+
|Sollkosten=11.955,14
 
|Istkosten=0,00
 
|Istkosten=0,00
 
|Frist=30.09.2016
 
|Frist=30.09.2016

Version vom 28. September 2016, 17:30 Uhr

Stichwörter

Stichwort::Kirchplatz Mainroth

Sachverhalt

  • 14.04.2016 Gesprächstermin mit Herrn Baudirektor K. vom Amt für Ländliche Entwicklung bzgl. Fördermöglichkeiten
  • Herr K.: enger Zeitrahmen, wenn Bezuschussung über ALE
    • Frist Ende September 2016 Vorentwurf zur Prüfung vorlegen
    • Fertigstellung der Baumaßnahme mit Verwendungsnachweis Frist Ende November 2017
  • Hr. K.: Planungsauftrag für Vorentwurf schnellstmöglich vergeben.
  • Situation mit Mieter nicht geklärt
    • Vorschlag Hr. K.: zweigleisig
      • (1) Entwurf mit und
      • (2) Entwurf ohne Abbruch

Vorschlag Verwaltung:

  • Büro HTS soll zweigleisig planen: Planung mit und Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses.
  • Honorarkosten von brutto 11.955,14 Euro (bereits in der Sitzung am 05.04.2016 beschlossen) erhöhen sich nicht.
  • unsichere Situation hinsichtlich des ELER: nicht bewerben, sondern auf Förderung über ALE konzentrieren

Diskussion

  • CF: Aufgrund neuer Sachlage sollte nur noch eingleisig ohne Abriss geplant werden.
  • MD: Da es uns nichts kostet und die Entscheidung noch nicht endgültig ist über die Abbruchmöglichkeit, sollten wir beide Varianten beibehalten. Selbst einen Abbruch nicht möglich ist, könnte man eine Variante quasi auf Halde behalten
  • TM: Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten? Ähnlich der Städtebauförderung?
  • SD: Die gibt es, das würde allerdings ein genauso umfangreiches Verfahren wie beim ISEK nach sich ziehen.
  • UlKo: Die SPD setzt sich dafür ein, den Kirchplatz noch nicht zu sanieren.
  • SD: Die Leistungsphasen 1-3 bis zur Kostenberechnung werden beauftragt, alles andere ist optional.
  • UlKo: Sehe ich das richtig, dass Ende 2017 alles fertig sein muss?
  • SD: Ja.
  • UlMü: Müssen wir die Förderung für die Planung zurückzahlen, wenn sie nicht umgesetzt wird?
  • Hr. Sch.: Ja
  • Hr. MaPü: Bis zum Kriegerdenkmal wird asphaltiert, die Nebenflächen werden gepflastert

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.

Beschluss

mehrheitlich 15 (BV)/2

Projektmanagement

Projekt Projekt::Kirchplatz Mainroth
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-05-03
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::03.05.2016
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::Haushaltsrechtliche Situation klären; Beauftragung HTS; zweigleisige Planung mit und ohne Abbruch Lehrerhaus
Notiz Notiz::Fertigstellung der Baumaßnahme mit Verwendungsnachweis Frist Ende November 2017
Sollkosten Sollkosten::11.955,14
Istkosten Istkosten::0,00
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::30.09.2016
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-02-Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::