Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
*siehe bitte auch [[Diskussion:Finanzordnung]]
 
 
*[[Protokoll_der_2._Vorstandssitzung_vom_14.05.2013#Finanzordnung]]
 
*[[Protokoll_der_2._Vorstandssitzung_vom_14.05.2013#Finanzordnung]]
 
*[[Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]
 
*[[Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]
 +
 +
[[Kategorie: Vereinsrecht Bürgerverein]]

Version vom 20. Juli 2013, 07:03 Uhr

Bei dieser Seite handelt es sich um ein offizielles Dokument des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.. Die Seite ist daher zur Bearbeitung gesperrt.

1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen sind für die allgemeine politische Arbeit zu verwenden. Übersteigen diese pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- €, bedürfen sie der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.

2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung .der Mitgliederversammlung.

4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen und zwar mit folgenden Mindestangaben: Name des Spenders, Betrag der Spende, Datum der Spende, Verwendungszweck.

Siehe auch