Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | 1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen sind für die allgemeine politische Arbeit zu verwenden. Übersteigen diese pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- €, bedürfen sie der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten. | |
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+ | 4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen und zwar mit folgenden Mindestangaben: Name des Spenders, Betrag der Spende, Datum der Spende, Verwendungszweck. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* siehe bitte auch [[Diskussion:Finanzordnung]] | * siehe bitte auch [[Diskussion:Finanzordnung]] | ||
* [[Protokoll_der_2._Vorstandssitzung_vom_14.05.2013#Finanzordnung]] | * [[Protokoll_der_2._Vorstandssitzung_vom_14.05.2013#Finanzordnung]] | ||
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Version vom 19. Juli 2013, 21:56 Uhr
Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen sind für die allgemeine politische Arbeit zu verwenden. Übersteigen diese pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- €, bedürfen sie der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung .der Mitgliederversammlung.
4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen und zwar mit folgenden Mindestangaben: Name des Spenders, Betrag der Spende, Datum der Spende, Verwendungszweck.