Einnahmehierarchie: Unterschied zwischen den Versionen

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{{GO 62}} Abs. 2 legt eine Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung fest<ref>vgl. {{ISBN 9783782505475}} Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3</ref>. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen [[Einnahmen]]
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{{GO 62}} Abs. 2 legt eine Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung fest<ref>vgl. {{ISBN 9783782505475}} Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3</ref>. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen [[Einnahmen der Gemeinde|Einnahmen]]
  
 
1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
 
1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

Version vom 19. Juni 2016, 23:35 Uhr

GO Art. 62 Abs. 2 legt eine Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung fest<ref>vgl. Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3</ref>. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen

1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

2. im übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Normen

Publikationen

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3)

Fußnoten

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