Prüfungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die örtliche Rechnungsprüfung wird jährlich durchgeführt. In die überörtliche Rechnungsprüfung sollen bei Gemeinden ohne Rechnungsprüfungsamt i…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
==Normen==
 
==Normen==
  
* [[KommPrV 2}}
+
* {{KommPrV 2}}
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 18. Juni 2016, 18:54 Uhr

Die örtliche Rechnungsprüfung wird jährlich durchgeführt. In die überörtliche Rechnungsprüfung sollen bei Gemeinden ohne Rechnungsprüfungsamt in der Regel drei Jahresrechnungen und in den anderen Fällen in der Regel vier Jahresrechnungen einbezogen werden. (KommPrV § 2 Abs. 1) Für die Rechnungsprüfung können bereits während des Haushaltsjahres und vor Aufstellung der Jahresrechnung Prüfungshandlungen vorgenommen werden. (KommPrV § 2 Abs. 2)

Normen

Siehe auch