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*3 [[Wissenschaft]], [[Forschung]], [[Kulturpflege]]
 
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*4 Soziale Sicherung
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*4 [[Soziale Sicherung]]
*5 Gesundheit, Sport, Erholung
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*5 [[Gesundheit]], [[Sport]], [[Erholung]]
*6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
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*6 [[Bau- und Wohnungswesen]], [[Verkehr]]
*7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsflörderung
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*7 [[Öffentliche Einrichtungen]], [[Wirtschaftsflörderung]]
*8 Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen
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*8 [[Wirtschaftliche Unternehmen]], [[Grund- und Sondervermögen]]
*9 Allgemeine Finanzwirtschaft]]<noinclude>
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*9 [[Allgemeine Finanzwirtschaft]]<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 10. Juni 2016, 12:19 Uhr

Nach KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 1 sind der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte zu gliedern. Für jeden Einzelplan, Abschnitt oder Unterabschnitt ist ein Teilabschluss zu bilden.

Übersicht über die Einzelpläne:

Normen

Siehe auch