Rücklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen. ({{KommHV-Kameralistik 20}} Abs. 1)
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Rücklagen sind die [[allgemeine Rücklage]] und die [[Sonderrücklage]]n. ({{KommHV-Kameralistik 20}} Abs. 1)
  
Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muß ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v. H. der Ausgaben des [[Verwaltungshaushalt]]s nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.({{KommHV-Kameralistik 20}} Abs. 1)
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Die Rücklagenzuführung muss im [[Vermögenshaushalt]] als Ausgabe ausgewiesen sein.<ref>s. {{ISBN 9783887953553}} S. 81</ref>
  
In der allgemeinen Rücklage sollen ferner Mittel zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre angesammelt werden. Der allgemeinen Rücklage sind rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn
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{{TIPP_Steuereinnahmen1}}
  
1. die Tilgung von Krediten, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, die voraussichtliche Höhe der Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt übersteigt und nicht anders gedeckt werden kann,
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==Haushaltsstelle==
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* Unterabschnitt 9101 ([[allgemeine Rücklage]])
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==Normen==
  
2. die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften die laufende Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen würde,
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==={{GO}}===
  
3. sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde.
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* {{GO 76}} [[Rücklagen]], [[Rückstellungen]]
  
Im übrigen sollen Zuführungen und Entnahmen nach dem Finanzplan ausgerichtet werden. ({{KommHV-Kameralistik 20}} Abs. 3)
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==={{KommHV-Kameralistik}}===
  
==Normen==
 
 
* {{KommHV-Kameralistik 20}} Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
 
* {{KommHV-Kameralistik 20}} Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
  
==Haushaltsstelle==
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==Publikationen==
* Unterabschnitt 9101
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===Lexika===
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* [http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ruecklage-kameralistik.html Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft Rücklage, Kameralistik]
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* [http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ruecklage-allgemeine.html Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft Rücklage, allgemeine]
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===Fachbücher===
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* {{ISBN 9783415052086}} S. 156 (Nr. 19)
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* {{ISBN 9783782505475}} Pos. 6276 (-> [[Pflichtaufgabe]])
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===Leitfäden===
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* {{ISBN 9783887953553}} S. 79 ff.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[allgemeine Rücklage]]
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* [[Sonderrücklage]]
 
* [[Zuführung]]
 
* [[Zuführung]]
 
**[[Sollzuführung]]
 
**[[Sollzuführung]]
 
* [[Kassenkredit]]
 
* [[Kassenkredit]]
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==Fußnoten==
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[[Kategorie: Haushalt]]
 
[[Kategorie: Haushalt]]
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2016, 20:08 Uhr

Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen. (KommHV-Kameralistik § 20 Abs. 1)

Die Rücklagenzuführung muss im Vermögenshaushalt als Ausgabe ausgewiesen sein.<ref>s. Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 81</ref>

Hat die Gemeinde in einem Haushaltsjahr überdurchschnittlich gute Steuereinnahmen, muss sie einen Teil unbedingt der Rücklage zuführen:
"Die womöglich einmaligen erhöhten Steuereinnahmen führen nämlich 2 Jahre später dazu, dass auch die Kreisumlage steigt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die staatlichen Schlüsselzuweisungen zurückgehen. Wurde nichts zurückgelegt, dann entsteht ein Haushaltsloch."<ref>Quelle: Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 143</ref>

Haushaltsstelle

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

KommHV-Kameralistik

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 156 (Nr. 19)
  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 6276 (-> Pflichtaufgabe)

Leitfäden

Siehe auch

Fußnoten

<references/>