Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der {{VgV}} ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr</ref>
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Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der {{VgV}} ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr; [http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/das-ist-neu-beim-vergaberecht/150/3096/329221 Anna '''Schlange-Schöningen''', Das ist neu beim Vergaberecht]</ref>
  
 
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2016, 11:58 Uhr

Diese Norm ist außer Kraft.

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr; Anna Schlange-Schöningen, Das ist neu beim Vergaberecht</ref>

Stufen

Teilnahmewettbewerb

Verhandlung und Wertung der ausgehandelten Angebote

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>