Mischgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. ({{BauNVO 6}} Abs. 1)
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 8. Mai 2016, 17:35 Uhr

Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (BauNVO § 6 Abs. 1)

Normen

Siehe auch