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* {{BVerwG 4 C 55.81}}: 1.  Ein Kleingartengebiet wird nicht dadurch zu einem in Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. § 34 I BBauG, daß die Einzelgärten durchgehend mit Lauben bebaut sind. 2. Lauben, die größer sind, als für die kleingärtnerische Nutzung erforderlich, sind nach § 35 II, III BBauG unzulässig, weil sie die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen. 3. Die Beschränkung der zulässigen Höhe von Lauben auf Maße, die es ausschließen, daß Aufenthaltsräume eingerichtet werden können, die den landesbaurechtlichen Anforderungen an die lichte Höhe entsprechen, steht im Einklang mit § 3 II BKleingG.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  

Version vom 5. Mai 2016, 07:57 Uhr


Normen

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • BVerwG, Urteil vom 16.09.2010 - 4 C 7.10
  • BVerwG, Beschluss vom 10.07.2000 - 4 B 39.00
  • BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 55.81 = NJW 1984, 1576: 1. Ein Kleingartengebiet wird nicht dadurch zu einem in Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. § 34 I BBauG, daß die Einzelgärten durchgehend mit Lauben bebaut sind. 2. Lauben, die größer sind, als für die kleingärtnerische Nutzung erforderlich, sind nach § 35 II, III BBauG unzulässig, weil sie die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen. 3. Die Beschränkung der zulässigen Höhe von Lauben auf Maße, die es ausschließen, daß Aufenthaltsräume eingerichtet werden können, die den landesbaurechtlichen Anforderungen an die lichte Höhe entsprechen, steht im Einklang mit § 3 II BKleingG.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 162 f.

Links

Siehe auch

Fußnoten

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