Gemeinbedarfsfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BauGB 5}} Nr. 2a (Inhalt des [[Flächennutzungsplan]]s)
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* {{BauGB 9}} Nr. 5 (Inhalt des [[Bebauungsplan]]s)
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==Rechtsprechung==
 
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* {{BGH III ZR 174/98}}: Zur Frage, nach welcher Grundstücksqualität die [[Enteignungsentschädigung]] zu bemessen ist, wenn das enteignete Grundstück ursprünglich über sieben Jahre lang – ohne Verwirklichung dieser Nutzung – [[Bauland]] war, jedoch anschließend durch einen [[Bebauungsplan]], der die bauliche Nutzbarkeit im übrigen Plangebiet unverändert läßt, als [[Gemeinbedarfsfläche]] ausgewiesen worden ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BGH III ZR 174/98}}: Zur Frage, nach welcher Grundstücksqualität die [[Enteignungsentschädigung]] zu bemessen ist, wenn das enteignete Grundstück ursprünglich über sieben Jahre lang – ohne Verwirklichung dieser Nutzung – [[Bauland]] war, jedoch anschließend durch einen [[Bebauungsplan]], der die bauliche Nutzbarkeit im übrigen Plangebiet unverändert läßt, als [[Gemeinbedarfsfläche]] ausgewiesen worden ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
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==Publikationen==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinbedarfsfl%C3%A4che Wikipedia]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 5. Mai 2016, 06:54 Uhr

Normen

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>