Gemeinbedarfsfläche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
* {{BGH III ZR 174/98}}: Zur Frage, nach welcher Grundstücksqualität die [[Enteignungsentschädigung]] zu bemessen ist, wenn das enteignete Grundstück ursprünglich über sieben Jahre lang – ohne Verwirklichung dieser Nutzung – [[Bauland]] war, jedoch anschließend durch einen [[Bebauungsplan]], der die bauliche Nutzbarkeit im übrigen Plangebiet unverändert läßt, als [[Gemeinbedarfsfläche]] ausgewiesen worden ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BGH III ZR 174/98}}: Zur Frage, nach welcher Grundstücksqualität die [[Enteignungsentschädigung]] zu bemessen ist, wenn das enteignete Grundstück ursprünglich über sieben Jahre lang – ohne Verwirklichung dieser Nutzung – [[Bauland]] war, jedoch anschließend durch einen [[Bebauungsplan]], der die bauliche Nutzbarkeit im übrigen Plangebiet unverändert läßt, als [[Gemeinbedarfsfläche]] ausgewiesen worden ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 +
 +
==Publikationen==
 +
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinbedarfsfl%C3%A4che Wikipedia]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 5. Mai 2016, 06:50 Uhr

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>