Verfügungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Verfügungsmittel sind Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen ({{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 36).
 +
 
Als angemessen gelten allgemein  
 
Als angemessen gelten allgemein  
 
*0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gebietskörperschaft (Stand 2006)<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref> oder
 
*0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gebietskörperschaft (Stand 2006)<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref> oder
Zeile 11: Zeile 13:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{KommHV-Kameralistik 11}}
+
* {{KommHV-Kameralistik 11}} [[Verfügungsmittel]], [[Deckungsreserve]]
* {{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 36
+
* {{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 36 (Begriffsbestimmungen)
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
Zeile 29: Zeile 31:
  
 
[[Kategorie:Haushalt]]
 
[[Kategorie:Haushalt]]
 +
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2016, 22:12 Uhr

Verfügungsmittel sind Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen (KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 36).

Als angemessen gelten allgemein

Rechnungsprüfung

Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob

  • Mittel für etwas verwendet wurden, wofür es einen Haushaltstitel gibt (dies wäre unzulässig),
  • die Mittel der Erledigung öffentlicher Aufgaben dienten,
  • die gewährten Verfügungsmittel angemessen und
  • ob die Dokumentation in Ordnung ist.

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />