Stadtratssitzung-2015-07-14: Unterschied zwischen den Versionen

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====Frau Ines Löffler, neue Mitarbeiterin in der Kämmerei stellte sich vor====
 
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Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr
 
Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr
  
Die Eltern haben Bedarf sowohl für das Betreuungsmodell OGTS bis 16:00 Uhr als auch für den klassischen Hort angemeldet. Die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Lichtenfels teilten mit, dass beide Betreuungsmöglichkeiten nebeneinander laufen können.
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Die Eltern haben Bedarf sowohl für das Betreuungsmodell [[OGTS]] bis 16:00 Uhr als auch für den klassischen [[Hort]] angemeldet. Die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Lichtenfels teilten mit, dass beide Betreuungsmöglichkeiten nebeneinander laufen können.
 
Somit kann von den Eltern das kostenfreie OGTS-Angebot bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Zusätzlicher Betreuungsbedarf nach 16:00 Uhr, am Freitag und in den Ferien wird kostenpflichtig über den Hort abgedeckt. Die Abholzeiten bleiben wie bisher und es ist auch eine kürzere Betreuung als bis 16:00 Uhr möglich.  Somit kann der individuelle Betreuungsbedarf der Eltern weitestgehend abgedeckt werden. Die Kosten für das Hortangebot richten sich nach den gebuchten Stunden.
 
Somit kann von den Eltern das kostenfreie OGTS-Angebot bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Zusätzlicher Betreuungsbedarf nach 16:00 Uhr, am Freitag und in den Ferien wird kostenpflichtig über den Hort abgedeckt. Die Abholzeiten bleiben wie bisher und es ist auch eine kürzere Betreuung als bis 16:00 Uhr möglich.  Somit kann der individuelle Betreuungsbedarf der Eltern weitestgehend abgedeckt werden. Die Kosten für das Hortangebot richten sich nach den gebuchten Stunden.
  
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Gemäß dem Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses besteht dringender Handlungsbedarf für die Abrechnung der Feuerwehreinsätze. Insbesondere wird auf die Prüfberichte des Bayr. Kommunalen Prüfungsverbandens über die überörtliche Prüfung der Jahre 2009-2011 verwiesen.  
 
Gemäß dem Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses besteht dringender Handlungsbedarf für die Abrechnung der Feuerwehreinsätze. Insbesondere wird auf die Prüfberichte des Bayr. Kommunalen Prüfungsverbandens über die überörtliche Prüfung der Jahre 2009-2011 verwiesen.  
  
Bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung, hieß es, es solle eine für den Landkreis Lichtenfels einheitliche Satzung erarbeitet werden.  Denn beim Einsatz von mehreren Wehren sei es für die Zahlungspflichtigen nicht nachvollziehbar sei, warum die Feuerwehren unterschiedliche Sätze abrechneten. Die Verwaltung empfielt, den Text der Mustersatzung für die Stadt Burgkunstadt zu übernehmen.Laut Anfrage des Rechnungsprüfungsausschusses beim Bayerischen Gemeindetag hat jede Kommune eigene Berechnung der Pauschalsätze zugrunde zu legen. Daten für die Berechnung der individuellen Abrechnungssätze von der Verwaltung bereits ermittelt. Die Verbrauchskosten dürfen nach Aussage des Gemeindetages aus den Musterberechnungen entnommen werden.
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Bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung, hieß es, es solle eine für den Landkreis Lichtenfels einheitliche Satzung erarbeitet werden.  Denn beim Einsatz von mehreren Wehren sei es für die Zahlungspflichtigen nicht nachvollziehbar sei, warum die Feuerwehren unterschiedliche Sätze abrechneten. Die Verwaltung empfielt, den Text der Mustersatzung für die Stadt Burgkunstadt zu übernehmen.Laut Anfrage des Rechnungsprüfungsausschusses beim Bayerischen Gemeindetag hat jede Kommune eigene Berechnung der Pauschalsätze zugrunde zu legen. Daten für die Berechnung der individuel erforderlichen Abrechnungssätze wurden von der Verwaltung bereits ermittelt. Die Verbrauchskosten dürfen nach Aussage des Gemeindetages aus den Musterberechnungen entnommen werden.
  
 
GK: Die Feuerwehr macht ihren Dienst gerne und freiwillig. Wenn die Leute dann eine Rechnung bekommen ist das schwierig. Wir hätten Mitteilung von der Bürgermeisterdienstbesprechung erwartet.
 
GK: Die Feuerwehr macht ihren Dienst gerne und freiwillig. Wenn die Leute dann eine Rechnung bekommen ist das schwierig. Wir hätten Mitteilung von der Bürgermeisterdienstbesprechung erwartet.
  
 
ChF: Die Sitzung war streng vertraulich.
 
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GK: Wir bitten um moderate Vorgehensweise.
 
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HE: Jetzt wo wir wissen, wo es lang geht, können wir aktiv werden. Die Verwaltung empfielt eine nichtöffentliche Vorbesprechung.
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Nach Art. 65 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Abstimmung mit der Ersten Bürgermeisterin plant die Verwaltung für den Haushalt 2016 die Vorlage beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2015. Die Fachabteilungen wurden um Vorlage ihrer Bedarfsanmeldungen zum 31.07.2015 aufgefordert. Die meisten Zahlen werden nicht belastbar sein.  Ein Nachtragshaushalt kann notwendig werden.
 
Nach Art. 65 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Abstimmung mit der Ersten Bürgermeisterin plant die Verwaltung für den Haushalt 2016 die Vorlage beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2015. Die Fachabteilungen wurden um Vorlage ihrer Bedarfsanmeldungen zum 31.07.2015 aufgefordert. Die meisten Zahlen werden nicht belastbar sein.  Ein Nachtragshaushalt kann notwendig werden.
  
HPM: Wir brauchen keinen Phantasirhaushalt. Das ist im ganzen Landkreis nicht passiert. Der Gesetzgeber sollte die Gesetze der Realität anpassen.
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HPM: Wir brauchen keinen Phantasiehaushalt. Das ist im ganzen Landkreis nicht passiert. Der Gesetzgeber sollte die Gesetze der Realität anpassen.
  
AH: Es gibt das Gegenbeispiel in Kulmbach, da wurde letzes Jahr der Haushalt für 20.. im November 20.. genehmigt. Den Tagesordnungspunkten der Stadt Kulmbach war zu entnehmen, dass kein Nachtragshaushalt erstellt wurde.
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AH: Es gibt das Gegenbeispiel Kulmbach, dort wurde der Haushalt für 2015 im Dezember 2014 beschlossen und Anfang Januar genehmigt. Auf die Gegenantwort, dass bestimmt ein Nachtragshaushalt benötigt wurde: auch für 2014 wurde der Haushalt bereits im Dezember 2013 beschlossen, bei der Durchsicht der Tagesordnungen für 2014 war kein Nachtragshaushalt ersichtlich.
  
 
GK: In meinen Anfangsjahren als Stadtrat haben wir in Burgkunstadt immer den Haushalt im der Dezembersitzung beschlossen und nie einen Nachtragshaushalt gebraucht.
 
GK: In meinen Anfangsjahren als Stadtrat haben wir in Burgkunstadt immer den Haushalt im der Dezembersitzung beschlossen und nie einen Nachtragshaushalt gebraucht.
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Der Stadtrat nimmt von der beabsichtigten Vorlage des Haushaltsplanes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2016 Kenntnis.
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Der Stadtrat nimmt von der beabsichtigten Vorlage des Haushaltsplanes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2015 Kenntnis.
  
 
====13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO====
 
====13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO====
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CF: Das Projekt soll in kommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. Es gibt schon einen Träger.
 
CF: Das Projekt soll in kommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. Es gibt schon einen Träger.
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=Publikationen=
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==Lokalpresse==
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,323599 Obermain Tagblatt Online vom 15.07.2015 -  Haushaltsplan erstmals im November - Diskussion um frühere Vorlage nach Schätzungen – Überlegungen zu [[Kostenersatz (Feuerwehr)|Kostenersatz]] für Feuerwehreinsätze]
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,323597 Obermain Tagblatt Online vom 15.07.2015 -  Die erste Offene Ganztagsschule]: "Stadtrat für Betreuung bis 16 Uhr ab nächstem Schuljahr – Interesse von 53 Eltern"
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[[Kategorie:Protokoll]]

Aktuelle Version vom 31. März 2016, 09:45 Uhr

Die Sitzung vom 07.07.2015 wurde um ca. 23.00 Uhr unterbrochen und am Dienstag, den 14.07.2015 um 19.30 Uhr fortgesetzt.

Frau Ines Löffler, neue Mitarbeiterin in der Kämmerei stellte sich vor

08 Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Burgkunstadt

Sachverhalt

Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr

Die Eltern haben Bedarf sowohl für das Betreuungsmodell OGTS bis 16:00 Uhr als auch für den klassischen Hort angemeldet. Die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Lichtenfels teilten mit, dass beide Betreuungsmöglichkeiten nebeneinander laufen können. Somit kann von den Eltern das kostenfreie OGTS-Angebot bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Zusätzlicher Betreuungsbedarf nach 16:00 Uhr, am Freitag und in den Ferien wird kostenpflichtig über den Hort abgedeckt. Die Abholzeiten bleiben wie bisher und es ist auch eine kürzere Betreuung als bis 16:00 Uhr möglich. Somit kann der individuelle Betreuungsbedarf der Eltern weitestgehend abgedeckt werden. Die Kosten für das Hortangebot richten sich nach den gebuchten Stunden.

Aus den Anmeldungen der Eltern ergibt sich, dass es sowohl die OGTS bis 16:00 Uhr und den klassischen Hort weiterhin geben wird. Es werden die gleichen Räumlichkeiten im Altbau der Mittelschule genutzt und die Kinder werden vom selben Personal betreut, sodass sich tatsächlich keie Trennung ergibt.

Die Eltern haben folgenden Betreuungsbedarf angemeldet:

Jahrgangsstufe 1/2

2 Tage/Woche: 15 Kinder

3 Tage/Woche: 2 Kinder

4 Tage/Woche: 5 Kinder


Jahrgangsstufe 3/4

2 Tage/Woche: 13 Kinder

3 Tage/Woche: 4 Kinder

4 Tage/Woche: 14 Kinder

HE: Die Anmeldungen für die OGTS sind für das ganze Schuljahr verbindlich, die Hortverträge sind im laufenden Jahr kündbar.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der verbindlichen Anmeldungen für die OGTS bis 16:00 Uhr Kenntnis und spricht sich für die Einführung dieses Modells aus. Nicht vom Modell OGTS bis 16:00 Uhr erfasster Betreuungsbedarf wird über die klassische Hortbetreuung abgedeckt.

  • Einstimmig beschlossen

11 Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss; Vorstellung des Zwischenberichts im 1. Halbjahr 2015 und die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze

Sachverhalt
Beschluss

Der Stadtrat nimmt von dem Zwischenbericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 sowie den Abschlussbericht über die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze Kenntnis.

09 Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt

Gemäß dem Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses besteht dringender Handlungsbedarf für die Abrechnung der Feuerwehreinsätze. Insbesondere wird auf die Prüfberichte des Bayr. Kommunalen Prüfungsverbandens über die überörtliche Prüfung der Jahre 2009-2011 verwiesen.

Bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung, hieß es, es solle eine für den Landkreis Lichtenfels einheitliche Satzung erarbeitet werden. Denn beim Einsatz von mehreren Wehren sei es für die Zahlungspflichtigen nicht nachvollziehbar sei, warum die Feuerwehren unterschiedliche Sätze abrechneten. Die Verwaltung empfielt, den Text der Mustersatzung für die Stadt Burgkunstadt zu übernehmen.Laut Anfrage des Rechnungsprüfungsausschusses beim Bayerischen Gemeindetag hat jede Kommune eigene Berechnung der Pauschalsätze zugrunde zu legen. Daten für die Berechnung der individuel erforderlichen Abrechnungssätze wurden von der Verwaltung bereits ermittelt. Die Verbrauchskosten dürfen nach Aussage des Gemeindetages aus den Musterberechnungen entnommen werden.

GK: Die Feuerwehr macht ihren Dienst gerne und freiwillig. Wenn die Leute dann eine Rechnung bekommen ist das schwierig. Wir hätten Mitteilung von der Bürgermeisterdienstbesprechung erwartet.

ChF: Die Sitzung war streng vertraulich.

HE: Jetzt wo wir wissen, wo es lang geht, können wir aktiv werden.

GK: Wir bitten um moderate Vorgehensweise.

HE: Die Verwaltung empfielt eine nichtöffentliche Vorbesprechung.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, dass in der Augustsitzung (alternativ Septembersitzung) eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt beschlossen werden soll und bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.06.2015 beschlossen Maßnahmen bis dahin umzusetzen und den Satzungsentwurf fertig zu stellen.

  • einstimmig beschlossen

10 Vorlage der Haushaltssatzung mit Anlagen für 2016 innerhalb der gesetzlichen Frist

Sachverhalt

Nach Art. 65 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Abstimmung mit der Ersten Bürgermeisterin plant die Verwaltung für den Haushalt 2016 die Vorlage beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2015. Die Fachabteilungen wurden um Vorlage ihrer Bedarfsanmeldungen zum 31.07.2015 aufgefordert. Die meisten Zahlen werden nicht belastbar sein. Ein Nachtragshaushalt kann notwendig werden.

HPM: Wir brauchen keinen Phantasiehaushalt. Das ist im ganzen Landkreis nicht passiert. Der Gesetzgeber sollte die Gesetze der Realität anpassen.

AH: Es gibt das Gegenbeispiel Kulmbach, dort wurde der Haushalt für 2015 im Dezember 2014 beschlossen und Anfang Januar genehmigt. Auf die Gegenantwort, dass bestimmt ein Nachtragshaushalt benötigt wurde: auch für 2014 wurde der Haushalt bereits im Dezember 2013 beschlossen, bei der Durchsicht der Tagesordnungen für 2014 war kein Nachtragshaushalt ersichtlich.

GK: In meinen Anfangsjahren als Stadtrat haben wir in Burgkunstadt immer den Haushalt im der Dezembersitzung beschlossen und nie einen Nachtragshaushalt gebraucht.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der beabsichtigten Vorlage des Haushaltsplanes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels zum 30.11.2015 Kenntnis.

13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2015

  • einstimmig beschlossen

15 Anfragen

IK: Es gibt viele Interessensbekundungen zur Teilnahme am Altstadtfest. Wir sollten eine Umfrage bei den Vereinen durchführen und das Altstadtfest zu einem Fest von Bürgern für Bürger weiter entwickeln.

CF: Frau B. wird die Sache aufgreifen

GK: Anfrage von Frau A. zur Zukunft des Jugendtreffs

CF: Das Projekt soll in kommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. Es gibt schon einen Träger.

Publikationen

Lokalpresse