Verfügungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Verfügungsmittel sind Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen ({{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 36).
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*0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gebietskörperschaft (Stand 2006)<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref> oder
 
*0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gebietskörperschaft (Stand 2006)<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref> oder

Version vom 4. Januar 2016, 18:18 Uhr

Verfügungsmittel sind Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen (KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 36).


Als angemessen gelten allgemein

Rechnungsprüfung

Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob

  • Mittel für etwas verwendet wurden, wofür es einen Haushaltstitel gibt (dies wäre unzulässig),
  • die Mittel der Erledigung öffentlicher Aufgaben dienten,
  • die gewährten Verfügungsmittel angemessen und
  • ob die Dokumentation in Ordnung ist.

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />