Einheitlicher Grundbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Ausgangsmesszahl]] wird nach einem [[einheitlichen Grundbetrag]] berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als [[Gemeindeschlüsselmasse]] (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. ({{FAG 2}} Abs. 3)
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Die [[Ausgangsmesszahl]] wird nach einem [[Einheitlicher Grundbetrag<einheitlichen Grundbetrag]] berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als [[Gemeindeschlüsselmasse]] (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. ({{FAG 2}} Abs. 3)
  
 
==Grundbeträge==
 
==Grundbeträge==

Version vom 13. Dezember 2015, 00:53 Uhr

Die Ausgangsmesszahl wird nach einem [[Einheitlicher Grundbetrag<einheitlichen Grundbetrag]] berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)

Grundbeträge

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>