Einheitlicher Grundbetrag: Unterschied zwischen den Versionen
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==Grundbeträge== | ==Grundbeträge== |
Version vom 13. Dezember 2015, 00:53 Uhr
Die Ausgangsmesszahl wird nach einem [[Einheitlicher Grundbetrag<einheitlichen Grundbetrag]] berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)
Grundbeträge
- 2015: 815,05 €<ref>Quelle: Seemüller, Die Gemeinde- und Landkreisschlüsselzuweisungen in Bayern für das Jahr 2015, S. 475</ref>
Normen
- FAG Art. 2 Abs. 3
Siehe auch
Fußnoten
<references/>