Einheitlicher Grundbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Dezember 2015, 00:52 Uhr

Die Ausgangsmesszahl wird nach einem einheitlichen Grundbetrag berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)

Grundbeträge

  • 2015: 815,05 €

Normen

Siehe auch