Ausgangsmesszahl: Unterschied zwischen den Versionen

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==Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt==
 
==Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt==
 
*Ermittlung der [[Einwohnerzahl]]
 
*Ermittlung der [[Einwohnerzahl]]

Version vom 13. Dezember 2015, 00:46 Uhr


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Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt

  • Ermittlung der Einwohnerzahl
    • Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014): 6410
    • durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2</ref> (1.1.2005-31.12.2014): 6671<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
    • Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl: 6671<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
    • 80 % der Personen mit Nebenwohnung am 25.05.1987 (Stichtag der Volkszählung) (80% von 241<ref>Quelle: Statistisches Landesamt Bayern</ref>): 192,8
    • Einwohner insgesamt: 6863<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
  • Ansätze
    • Hauptansatz nach Gemeindegröße (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): 113,1 %
    • für strukturschwache Gemeinden (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): --
    • Ansätze insgesamt: %
  • gewichtete Einwohnerzahl (6863 x 113,1 % =): 7763
  • einheitlicher Grundbetrag ...
  • Ausgangsmesszahl (7763 x ... € =): ... €

Normen

Gesetze

Bayern

Rechtsverordnungen

Bayern

Siehe auch

Fußnoten

<references/>