Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* siehe bitte auch [[Diskussion:Finanzordnung]]
 
* siehe bitte auch [[Diskussion:Finanzordnung]]
*
+
* [[Protokoll_der_2._Vorstandssitzung_vom_14.05.2013#Finanzordnung]]

Version vom 10. Juni 2013, 16:40 Uhr

Bei dieser Seite handelt es sich um ein offizielles Dokument des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.. Die Seite ist daher zur Bearbeitung gesperrt.

Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt

  1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.

Siehe auch