Öffentlichkeit (Prüfungsberichte): Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BVerwG 7 B 1.07}}
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* {{BVerwG 7 B 1.07}}: "Verfassungsrechtlich sind dabei aus der Sicht des Demokratieprinzips im Übrigen eher die Regeln rechtfertigungsbedürftig, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Unterlagen verwehren, die einem in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Gemeinderats zugrunde lagen<ref>vgl. hierzu {{BVerwG 7 B 66. 74}} - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 31</ref>."<ref>Absatz 26 a.E.</ref>
 
* {{BVerwG 7 C 21.98}}: "Der Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt kann auch dem Ortsverband einer politischen Partei zustehen. Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens können Gegenstand des Anspruchs sein."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BVerwG 7 C 21.98}}: "Der Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt kann auch dem Ortsverband einer politischen Partei zustehen. Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens können Gegenstand des Anspruchs sein."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{OVG Nordrhein-Westfalen 8 A 1642/05}}
 
* {{OVG Nordrhein-Westfalen 8 A 1642/05}}
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Demokratieprinzip]]
 
* [[Öffentlichkeit]]
 
* [[Öffentlichkeit]]
  
 
==Fußnoten==
 
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<references />
 
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Version vom 15. Juli 2015, 08:44 Uhr

Normen

Frankreich

Rechtsprechung

Publikationen

  • Herbert von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V., Wiesbaden 1981, ISSN 01733397

Siehe auch

Fußnoten

<references />