Stadtratssitzung-2015-03-10: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für diese zusätzliche Leistung ist, dass die Gemeinden den kommunalen Förderanteil gleichfalls i.H.d. staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Eine Definition für die Qualitätsverbesserung liegt nicht vor. Für die Stadt Burgkunstadt bedeutet die Gewährung dieses Qualitätsbonus plus für das Jahr 2015 zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 26.000 €. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.  
 
Voraussetzung für diese zusätzliche Leistung ist, dass die Gemeinden den kommunalen Förderanteil gleichfalls i.H.d. staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Eine Definition für die Qualitätsverbesserung liegt nicht vor. Für die Stadt Burgkunstadt bedeutet die Gewährung dieses Qualitätsbonus plus für das Jahr 2015 zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 26.000 €. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.  
  
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TM: beantragt den Beschluss zu ergänzen, dass die durch den Qualitätsbonus bereitgestellten Mittel für Personalaufwände zu verwenden sind. Ziel ist es den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Lt. Stadtverwaltung ist dieser Zusatz aber nicht möglich.
  
 
MD: Beantragt den Betrag vorher in den Haushalt einzustellen und nach Genehmigung des Haushalts den Betrag zu zahlen.
 
MD: Beantragt den Betrag vorher in den Haushalt einzustellen und nach Genehmigung des Haushalts den Betrag zu zahlen.
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* Beschluss: Der Stadtrat beschließt, ab 2015 den kommunalen Förderanteil in Höhe des Qualitätsbonus i.H.v. derzeit 53,69 € zu gewähren.
 
* Beschluss: Der Stadtrat beschließt, ab 2015 den kommunalen Förderanteil in Höhe des Qualitätsbonus i.H.v. derzeit 53,69 € zu gewähren.
  
* Mit 1 Gegenstimme abgelehnt.
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* Mit 1 Gegenstimme beschlossen.
  
 
MD: Hinweis an Bürgermeisterin ....
 
MD: Hinweis an Bürgermeisterin ....

Version vom 11. März 2015, 07:15 Uhr

Bauausschuss

Gremium: Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit drei Einzelfertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1448/6 der Gemarkung Burgkunstadt (Reuthgasse 10) (2015-0009)

  • Einstimmig beschlossen


02 Bauantrag auf Nutzungsänderung des Anwesens Schönberg 9 zu einer Jugendhilfeeinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1875/6 der Gemarkung Burgkunstadt (2015-0010)<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 03.03.2015 Heim für 17 jugendliche Flüchtlinge: "Landkreis plant Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Gasthaus „Schönberg“ in Burgkunstadt"</ref>

  • Es wurden erhebliche Bedenken von Anwohnern an die Bürgermeisterin herangetragen - nicht gegen die jugendlichen Flüchtlinge, sondern bezüglich Einschränkung der Wohnqualität durch Ruhestörung etc. Diese wurden an das Landratsamt weitergeleitet. In der nächsten Woche erfolgt ein Pressegespräch und auch mit den Betroffenen im Rathaus, in dem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollen.
  • Einstimmig beschlossen

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

  • Einstimmig beschlossen

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

MH: Beantragt Top 06 in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben, da Namen und Beträge der Anbieter genannt werden. ChrF: Von der rechtlichen Seite dürfen die Zahlen und Fakten in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Nur Kalkulationsdetails, Aussagen über Zuverlässigkeit und Bonität der Anbieter etc. dürfen nicht in der öffentlichen Sitzung besprochen werden. MH: Dann sollen 2 Absätze aus der Beschlussvorlage nicht öffentlich genannt werden. ChrF: Will mit den Angebotzahlen beginnen.

  • Allgemeine Zustimmung - MH verzichtet auf eine Abstimmung

01 Bekanntgaben

  • Am 17.03.15, 19:30 Uhr findet im Jugendheim St. Heinrich, Mainroth eine Informationsveranstaltung über den baulichen Zustand des alten Brauhauses in Mainroth statt.
  • Im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken vom .... erfolgte eine Veröffentlichung, dass für die Grundschule Burgkunstadt - Mainroth ab 01.08.2015 eine Sprengeländerung erfolgt. Der Schulort Mainroth wurde nicht mehr festgeschrieben.

02 Freiwillige Feuerwehr Weidnitz<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 02.02.2015: Frauenpower bei der Feuerwehr: Marion Berthold löst als Kommandantin Franz Vlastnik ab – Aufschwung durch „Wichtelwehr“</ref>

Bestätigung der Feuerwehrkommandantin Marion Kestel und des Stellvertreters Thomas Rau

  • Einstimmig beschlossen

03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Während der Auslegung erfolgten von Bürgerinnen und Bürgern keine Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen vorgebracht bzw. keine Stellungnahmen abgegeben.

  • Einstimmig beschlossen

04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung;

Behandlung von zwei eingelegten Rechtsmitteln und weitere Vorgehensweise bzgl. der Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

In seiner Sitzung vom 04.11.2014 beschloss der Stadtrat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr nicht einzuführen. Es wurden ein Einspruch und eine Klage gegen Abwasserbescheide von 2014 eingelegt. Es bleibt der Verwaltung nichts weiter übrig, als die beiden Bescheide zurückzunehmen , die gesplittete Abwassergebühr für 2014 zu berechnen und neue Bescheide zu erstellen.

Es liegen Angebote des Ingenieurbüro Miller vor: In Höhe von 46.235 € zum Aufbau eines digitalen Flächenkatasters In Höhe von 46.720 € zur Ermittlung der Grundstücksabflusswerte

Der Stadtrat soll entscheiden:

- Soll der Rechtsweg für die Rechtsmittel beschritten werden

- Soll eine Befliegung zur Ermittlung der versiegelten Flächen durchgeführt werden

Es liegt eine Anfrage von MH vor, ob die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.

Die Befliegung soll ca. 9.500 € je Gemeinde kosten, wenn 5 Gemeinden sich beteiligen.

ThM: Möchte Alternativangebote für das Erstellen des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerteberechnung GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sozial ungerecht. Es wird alles teurer. Die Geodaten liegen allenthalben vor, Befliegung ist nicht notwendig SD: Daten vom Vermessungsamt haben nicht die notwendigen hochauflösenden Bilder. MD: sozial.... ThM: Herr Endres hat gesagt, dass Daten vorliegen WSi: Die Daten liegen nur von Teilgebieten vor. GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles.

1. Beschluss: Der Rechtsweg für die eingelegten Rechtsmittel soll nicht beschritten werden.

  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen

AH: Möchte die Befliegungsbilder von 2012 verwenden SD: Alles was ab 2012 gebaut wurde, ist dann nicht vorhanden ChF: Wir brauchen aktuelle Daten HPM: Was ist wenn andere Kommunen nicht zustimmen? ChF: Wir sind die letzte Kommune, alle anderen haben bereits zugestimmt.

  • Beschluss zur Beauftragung der Befliegung
  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen

3. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote für die Erstellung des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerte einzuholen

  • Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

05 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Auszahlung eines Qualitätsbonus plus

Der Ministerrat hat beschlossen, die gesetzlichen Leistungen die Erhöhung des Zuschuss zu den Elternbeiträgen in Kindereinrichtungen zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel statt dessen für Qualitätsverbesserungen einzusetzen. Diese Mittel werden als "Qualitätsbonus plus" i.H.v. derzeit 53,69 € auf den geltenden Basiswert zugezahlt. Voraussetzung für diese zusätzliche Leistung ist, dass die Gemeinden den kommunalen Förderanteil gleichfalls i.H.d. staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Eine Definition für die Qualitätsverbesserung liegt nicht vor. Für die Stadt Burgkunstadt bedeutet die Gewährung dieses Qualitätsbonus plus für das Jahr 2015 zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 26.000 €. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

TM: beantragt den Beschluss zu ergänzen, dass die durch den Qualitätsbonus bereitgestellten Mittel für Personalaufwände zu verwenden sind. Ziel ist es den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Lt. Stadtverwaltung ist dieser Zusatz aber nicht möglich.

MD: Beantragt den Betrag vorher in den Haushalt einzustellen und nach Genehmigung des Haushalts den Betrag zu zahlen.

Antrag mit 11 Gegenstimmen abgelehnt.

  • Beschluss: Der Stadtrat beschließt, ab 2015 den kommunalen Förderanteil in Höhe des Qualitätsbonus i.H.v. derzeit 53,69 € zu gewähren.
  • Mit 1 Gegenstimme beschlossen.

MD: Hinweis an Bürgermeisterin ....

06 Vergabe Kanalsanierung Kirchlein/Reuth

Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Galabau Rieger aus Mainroth in Höhe von 34.631,98 € incl. MWSt. Es ist gedeckt über den Haushaltsausgaberest aus 2014 i.H.v. 35.000 €

AH: Haushaltsübertrag in 2015 belief sich nur auf ca. 24.000 €

SD: Ich habe übersehen dass auf diese Haushaltsstelle bereits gebucht wurde. Es handelt sich hier um eine unabdingbare Maßnahme. Die Schäden werden größer, wenn wir nicht handeln, es liegen Beschwerden der Anwohner vor, dass Kanaldeckel klappern. Wir sind der Meinung, dass Art. 69 AO die Differenz deckt.

07 Antrag der CSU Fraktion zum Thema Betreutes Wohnen

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Träger für das Betreute Wohnen zu suchen.

  • Der Stadtrat nimmt vom Sachstand Kenntnis

08 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2014

MD: Können die Zahlen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden?

ChF: Allgemeine Zustimmung - ja.

09 Jahresrechnung 2013 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

MD:

10 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

  • Der Stadtrat befasste sich mit finanziellen Angelegenheiten

11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

  • Einstimmig genehmigt

12 Anfragen

WSie: Gibt es Angebote zum Baugebiet Lerchenbühl III SD: Das Angebot von Bayerngrund liegt vor. Das Alternativangebot fehlt noch

MHo: Ortseinfahrt Burgkunstadt wird durch den neu zu erstellenden Parkplatz der Firma Baur aufgewertet. Schandfleck Bahnhof: Bitte an Bgm. ChF. bei der Deutschen Bahn Vorschläge zur Umgestaltung und Verschönerung des Bahnhofs einholen; in Abstimmung mit Altenkunstadt in kommunaler Zusammenarbeit; evtl. unter Einbeziehung des Obst- und Gartenbauvereins und eines Kunstprojekts mit Schülern. ChF: Nimmt Kontakt auf

IKo: Im Rahmen der Brückenbaumaßnahme über den Main sind Schäden an der Bahnhofsstraße entstanden. Werden diese auch beseitigt? SD: Herr P. hat dies bereits geklärt. Beseitigung erfolgt.

ThM: Sachstand Wettbüro? ChF: Nichts Neues

VF: Sachstand Skaterbahn? ChF: Noch nichts Neues

ThM: Lobt die neue Homepage der Stadt Er nahm im Auftrag der Stadt an 60 - Jahr - Feier DLRG teil. Er überreicht im Auftrag der DLRG Urkunde und Ehrennadel an Bürgermeisterin ChF.


Alle Angaben sinngemäß (keine wörtliche Wiedergabe)

Publikationen

Fußnoten

<references />