Verfügungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2014, 16:00 Uhr
Als angemessen gelten allgemein 0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gebietskörperschaft (Stand 2006)<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref>.
Rechnungsprüfung
Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob
- Mittel für etwas verwendet wurden, wofür es einen Haushaltstitel gibt (dies wäre unzulässig),
- die Mittel der Erledigung öffentlicher Aufgaben dienten,
- die gewährten Verfügungsmittel angemessen und
- ob die Dokumentation in Ordnung ist.
Normen
Rechtsprechung
- BayVGH, Beschluss vom 14.08.2008 - 4 ZB 07.1148 - Auskunftsrecht eines Kreistagsmitglieds über Verfügungsmittel des Landrats?
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references />