Niederschlagswasser: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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* [[Abwasser]]
 
* [[Abwasserbeseitigung]]
 
* [[Abwasserbeseitigung]]

Version vom 6. November 2014, 18:46 Uhr

Begriff

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (WHG § 54 Abs. 1 Nr. 2).

Niederschlagswasser zählt nach WHG § 54 Abs. 1 Nr 2 zum Abwasser. Niederschlagswasser soll nach WHG § 55 Abs. 2 ortsnah versickert (z.B. Regenrückhaltebecken), verrieselt (z.B. Rieselfelder) oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Siehe auch