Foto- und Bildrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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====Bundesgerichtshof (BGH)====
 
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* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2044/10 BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10], [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2045/10 V ZR 45/10];  
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* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2044/10 BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10], [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2045/10 V ZR 45/10]; [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2046/10 V ZR 46/10] [[Hausrecht]] Sanssoucis - Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%2046/10 V ZR 46/10] [[Hausrecht]] Sanssoucis - Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
 
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20134/05 BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 134/05] [[Hausrecht]] Flughafen
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20134/05 BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 134/05] [[Hausrecht]] Flughafen
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GRUR%202002,%20248 BGH, Urteil vom 05.07.2001 - I ZR 311/98] Spiegel-CD-ROM (Urheberrechte des Fotografen)
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GRUR%202002,%20248 BGH, Urteil vom 05.07.2001 - I ZR 311/98] Spiegel-CD-ROM (Urheberrechte des Fotografen)
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* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20179/82 BGH, Urteil vom 06.02.1985 - I ZR 179/82] Gehilfe (Abgrenzung zum Miturheber)
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20179/82 BGH, Urteil vom 06.02.1985 - I ZR 179/82] Gehilfe (Abgrenzung zum Miturheber)
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201975,%202075 BGH, Urteil vom 12.08.1975, 1 StR 42/75] = NJW 1975, 2075; Fotografieren eines Demonstrationszuges durch Polizeibeamte  
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201975,%202075 BGH, Urteil vom 12.08.1975, 1 StR 42/75] = NJW 1975, 2075; Fotografieren eines Demonstrationszuges durch Polizeibeamte  
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2099/73 BGH, Urteil vom 20.09.1974 - I ZR 99/73] Schloss Tegel Hausrecht
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* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2099/73 BGH, Urteil vom 20.09.1974 - I ZR 99/73] Schloss Tegel [[Hausrecht]]
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201966,%202353 BGH, Urteil vom 16.09.1966 - VI ZR 268/64] = NJW 1966, 2353: Fernsehsendung "Vor unserer eigenen Tür" - Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen.
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201966,%202353 BGH, Urteil vom 16.09.1966 - VI ZR 268/64] = NJW 1966, 2353: Fernsehsendung "Vor unserer eigenen Tür" - Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen.
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201957,%201315 BGH, Urteil vom 10. Mai 1957 · Az. I ZR 234/55] = BGHZ 24, 200, NJW 1957, 1315, GRUR 1957, 494 (Heimkehrer-Entscheidung): Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Auch Personen der Zeitgeschichte im Sinne von KunstUrhG § 23 Abs 1 brauchen es grundsätzlich nicht zu dulden, daß von ihnen innerhalb ihrer privaten Umgebung ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen Bildaufnahmen zum Zweck der Veröffentlichung angefertigt werden. Es folgt dies aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das jede Person gegen alle Verletzungen ihrer Eigensphäre schützt, die nicht durch Interessen höheren Ranges geboten sind. Das Interesse der Allgemeinheit an einer bildhaften Darstellung von Personen der Zeitgeschichte allein reicht nicht aus, derart heimliche, zur Veröffentlichung bestimmte Bildaufnahmen innerhalb des privaten Bereichs des Abgebildeten zu rechtfertigen. (Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/pesonenschutz.htm)
 
* [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%201957,%201315 BGH, Urteil vom 10. Mai 1957 · Az. I ZR 234/55] = BGHZ 24, 200, NJW 1957, 1315, GRUR 1957, 494 (Heimkehrer-Entscheidung): Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Auch Personen der Zeitgeschichte im Sinne von KunstUrhG § 23 Abs 1 brauchen es grundsätzlich nicht zu dulden, daß von ihnen innerhalb ihrer privaten Umgebung ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen Bildaufnahmen zum Zweck der Veröffentlichung angefertigt werden. Es folgt dies aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das jede Person gegen alle Verletzungen ihrer Eigensphäre schützt, die nicht durch Interessen höheren Ranges geboten sind. Das Interesse der Allgemeinheit an einer bildhaften Darstellung von Personen der Zeitgeschichte allein reicht nicht aus, derart heimliche, zur Veröffentlichung bestimmte Bildaufnahmen innerhalb des privaten Bereichs des Abgebildeten zu rechtfertigen. (Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/pesonenschutz.htm)

Version vom 16. Mai 2013, 08:49 Uhr

Was muss ich beachten beim Fotografieren? (Herstellung)

Menschen

Sachen

  • Grundsatz: Kein Recht am Bild der eigenen Sache <ref>vgl. Rau, Recht für Fotografen, S. 76</ref>
  • Fotos nur ohne Betreten eines fremden Grundtücks<ref>vgl. Rau, Recht für Fotografen, S. 76</ref>

Eigentumsrecht

(-) (BGH, Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 "Friesenhaus"

Hausrecht

Verletzung durch Fotografieren möglich

Urheberrecht
Markenrecht

Landschaften und freie Natur

  • Pflanzen
  • Bäume
  • Tiere

grundsätzlich ohne Einschränkungen

Was muss ich beachten beim Erwerb von Bildern? (Lizenzen)

Bildrechte

Urheberrecht

Arten von Bildern
Urheberpersönlichkeitsrechte
Verwertungsrechte

Checkliste

  • Sollen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte erworben werden (§ 31 UrhG)?
  • Sollen die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich, hinsichtlich des Zwecks und/oder inhaltlich beschränkt sein?
  • Soll das Recht erworben werden, ein Bild beliebig oft in allen Verlagsprodukten und -objekten zu publizieren?
  • Darf der Inhaber des Nutzungsrechts das Werk ändern (§ 39 UrhG Änderungsverbot)?
  • Verhandle ich mit dem wirklichen Rechteinhaber?
  • Vertragliche Regelung mit dem Abgebildeten erforderlich?
  • Vertragliche Regelung mit dem Fotografen
  • Vertragliche Regelung mit Agentur
  • Schriftliche Versicherung, dass der Veräußerer über Nutzungsrechte verfügen darf und Zustimmung etwaiger Abgebildeter zu Herstellung und Verbreitung eingeholt hat
  • Deckt die Zustimmung die konkrete Veröffentlichung? (vgl. Soehring, Presserecht, § 9 Rdnr. 29)
  • Sollen Sperrfristen (ggf. mit Vertragsstrafe) vereinbart werden?
  • Soll der Urhebervermerk (§ 13 Satz 2 UrhG) abbedungen werden? (vgl. BGH, NJW 1994, 2621 - Namensnennungsrecht)
  • Besteht Miturheberschaft (§ 8 UrhG)?

Muster

Mustervereinbarung mit Fotografen

Mustervereinbarung mit Fotografiertem/Modelverterag

Mustervereinbarung mit Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie

Was muss ich beachten bei der Veröffentlichung meiner Bilder? (Verbreitung)

Siehe auch

Erschöpfungsgrundsatz; Fotografie; Kleine Münze; Motivfreiheit; Person der Zeitgeschichte; Recht auf Privatheit und Anonymität; Urheberrecht; Zweckübertragungslehre;

Software

Identifikationssoftware

Greenscreen/chroma key

Quellen

Normen

Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberverwaltungsgerichte

Oberlandesgerichte (OLG

Amtsgerichte

  • AG Schöneberg, Urteil vom 10.05.2000 - 12 C 69/00 Videoüberwachung eines Mietshauses: Das Anbringen von Überwachungskameras an dem Eingang eines Mietshauses zum Zwecke der Verhinderung von Sachbeschädigungen und beleidigenden Schmierereien verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mieter und ist daher nicht gerechtfertigt.

Publikationen

Institutionen

Gemeinfreie Bilder

Fußnoten

<references />