Vorteilsannahme: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{OLG Karlsruhe 2 (7) Ss 173/09}} Vorteilsnahme eines Bürgermeisters durch Annahme einer [[Spenden|Spende]]
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* {{OLG Karlsruhe 2 (7) Ss 173/09}} Vorteilsannahme eines Bürgermeisters durch Annahme einer [[Spenden|Spende]]
  
 
==Publikationen==
 
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Version vom 5. September 2014, 15:39 Uhr

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbeiträge

Presseveröffentlichungen

  • Ermittlungen gegen mehrere Bürgermeister: "Einladungen in teure Restaurants gegen Aufträge? Die Staatsanwaltschaft hat gegen mehr als zehn saarländische Bürgermeister und kommunale Amtsträger wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt. Der Rechtsanwalt mehrere Betroffener kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft." - „Die strafrechtliche Lage ist so, dass man raten muss, jedes Risiko auszuschalten, das heißt, keine Einladung zum Essen anzunehmen.“ 

Siehe auch