Verfügungsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Als angemessen gelten allgemein 0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gemeinde<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref>.
  
 
==Rechnungsprüfung==
 
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Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob
 
Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob
 
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* ob die Dokumentation in Ordnung ist.
 
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* [[Rechnungsprüfung]]
 
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==Fußnoten==
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Version vom 28. Juli 2014, 14:31 Uhr

Als angemessen gelten allgemein 0,30 bis 0,60 € je Einwohner einer Gemeinde<ref> Vgl. Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofs, Beitrag Nr. 40, S. 366</ref>.

Rechnungsprüfung

Bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters oder Landrats hat die Rechnungsprüfung lediglich beschränkte Prüfungs- und Empfehlungsmöglichkeiten. Im Rahmen der Rechnungsprüfung kann der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere überprüfen, ob

  • Mittel für etwas verwendet wurden, wofür es einen Haushaltstitel gibt (dies wäre unzulässig),
  • die Mittel der Erledigung öffentlicher Aufgaben dienten,
  • die gewährten Verfügungsmittel angemessen und
  • ob die Dokumentation in Ordnung ist.

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />