Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt==
 
==Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt==
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siehe bitte auch Diskussion!
  
 
===Zuwendungen===
 
===Zuwendungen===

Version vom 10. Mai 2013, 14:49 Uhr

Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt

siehe bitte auch Diskussion!

Zuwendungen

Möglichkeiten:

  • M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
  • M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
Art der Person Betragsgrenze Veröffentlichung Vorbehalt Mitgliederversammlung
Juristische Person ??? Internet/ab ... €? Genehmigung/Veto?
Nicht-gemeinnützige jurist. Person ??? ??? ???
(P) GmbH & Co KG? ??? ??? ???
Parteien? ??? ??? ???
Verbände? ??? ??? ???

Quellen