Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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==Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt== | ==Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt== | ||
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Version vom 10. Mai 2013, 14:49 Uhr
Entwurf einer Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt
siehe bitte auch Diskussion!
Zuwendungen
Möglichkeiten:
- M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
- M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
- M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
- M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
- M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
- M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
Art der Person | Betragsgrenze | Veröffentlichung | Vorbehalt Mitgliederversammlung |
---|---|---|---|
Juristische Person | ??? | Internet/ab ... €? | Genehmigung/Veto? |
Nicht-gemeinnützige jurist. Person | ??? | ??? | ??? |
(P) GmbH & Co KG? | ??? | ??? | ??? |
Parteien? | ??? | ??? | ??? |
Verbände? | ??? | ??? | ??? |