Kulturlandschaftsprogramm
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"Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft ausgerichtet. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Angebote auf die für alle Direktzahlungen zu erbringenden ökologischen Vorrangflächen anrechenbar."<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php</ref>
Institutionen
Normen
Richtlinien
- Anlage zu V der Gemeinsamen Richtlinie(2020)BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Merkblatt B58 – Extensive Teichwirtschaft
- Gemeinsame Richtlinien vom 18. November 2013 Gz. G4-7292-1/552 der Bayerischen Staatsministerienfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)zur Förderung von „Agrarumweltmaßnahmen“ in Bayern gemäß Verordnung(EG) Nr. 1698/2005
Merkblätter
- Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) Merkblatt 2020 bis 2024 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) (Antragstellung bis spätestens 22.02.2020)
- Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) Merkblatt 2019 bis 2023 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) (Antragstellung bis spätestens 22.02.2019)
Publikationen
Videos
- Bayern | Für mehr Artenvielfalt – Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
- KULAP jetzt besser? | Unser Land | BR Fernsehen
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>