Auslobungsverfahren
Version vom 21. Juni 2021, 10:38 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..
Normen
- GWB § 103 Abs. 6