Vergabeverfahren
Version vom 28. November 2020, 10:17 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Abschnitt 3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen)
Aus Sicht des Bieters<ref>Quelle: Felix Zimmermann, E-Vergabe – Praxishinweise und Marktüberblick: Schnelleinstieg für öffentliche Auftraggeber und Bieter (essentials), Springer Fachmedien Wiesbaden, ISBN 9783658155247, S. 19</ref>
Übersicht
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Aus Sicht der Vergabestelle
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil 4. Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1. Vergabeverfahren
Abschnitt 1. Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (GWB § 97 bis GWB § 114)
Abschnitt 2. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (GWB § 115 bis GWB § 118)
Unterabschnitt 1. Anwendungsbereich (§ 115 - § 118)
Unterabschnitt 2. Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§ 119 - § 135)
Abschnitt 3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (GWB § 119 bis GWB § 154)
Unterabschnitt 1. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber (§ 136 - § 143)
Unterabschnitt 2. Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (§ 144 - § 147)
Unterabschnitt 3. Vergabe von Konzessionen (§ 148 - § 154)
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration - Az. B3-1512-31-19 über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 787)
Muster
Publikationen
- Nelskamp/Dahmen, Dokumentation im Vergabeverfahren, KommJur 2010, 208
Siehe auch
Fußnoten
<references/>