Boden
Version vom 2. September 2020, 20:45 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Boden ist nach BBodSchG § 2 Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.