Umlaufverfahren
Version vom 3. Mai 2020, 08:22 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Stadt Burgkunstadt)
Nach GO Art. 47 Abs. 1 beschließt der Gemeinderat in Sitzungen.
Stadt Burgkunstadt
Nach § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt ist eine Beschlussfassung durch mündliche Befragung außerhalb der Sitzungen oder im Umlaufverfahren ausgeschlossen.
Trotz dieser Regelung hat der Stadtrat Burgkunstadt auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 20.03.2020 - B1-1414-11-17 vor der Sitzung am 31.03.2020 mittels EMail-Abstimmung einen Ferienausschuss eingesetzt.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
2. Abschnitt Geschäftsgang