Kommunalunternehmen eigener Artikel
Das Kommunalunternehmen
Soll die Stadt unsere Trinkwasser- und Abwasserversorgung in ein “Kommunalunternehmen“ ausgliedern?
Diese Frage wird derzeit im Stadtrat diskutiert. Wir vom Bürgerverein haben uns Gedanken gemacht, welche Auswirkungen solch eine Ausgliederung für Bürger, Verwaltung und Betreiber haben kann.
Was ist ein Kommunalunternehmen?
Ein Kommunalunternehmen ist ein selbständiges Unternehmen. Es wird von einem Vorstand geleitet und von einem Verwaltungsrat überwacht. Das bedeutet, es ist rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch von der sie tragenden Kommune getrennt - mit allen Konsequenzen.
Warum wird das Kommunalunternehmen diskutiert?
Der Stadtrat beschäftigte sich bereits vor etwa 10 Jahren mit dem Thema Kommunalunternehmen im Bereich der Trinkwasser- und Abwasserversorgung. Die Fraktionen der SPD und Freien Wähler haben in der Sitzung im April 2016 den Antrag gestellt das Thema Kommunalunternehmen neu aufzugreifen. Der Stadtrat hat beschlossen das Thema weiterzuverfolgen.
Welche Auswirkungen hat ein Kommunalunternehmen?
Es liegt in der Verantwortung des Kommunalunternehmens wie gewirtschaftet wird, welche Kanäle gebaut werden, wer die Aufträge dafür erhält und welche Preise an die Planer und Baufirmen gezahlt werden. Dies alles wird bisher von Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat geplant und kontrolliert - Angebote erfolgen per öffentlicher Ausschreibung, so dass ein fairer Wettbewerb erfolgt. Gerade diese Vorteile wollen SPD und Freie Wähler jedoch abschaffen, indem sie in ihrem Antrag ausdrücklich erreichen wollen, teilweise nicht mehr VOB-gebunden auszuschreiben, freie Vergaben zu ermöglichen (also öffentliche Aufträge ohne Ausschreibung zu vergeben) und Angebote nachzuverhandeln.
Wer trifft die Entscheidungen?
Alle Entscheidungen bezüglich der Trink- und Abwasserversorgung, wie Betrieb und Investitionen, werden dann nicht mehr im Stadtrat, sondern innerhalb des Kommunalunternehmens getroffen. Der Stadtrat ist dann nicht mehr zuständig. Allerdings muss die Stadt unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens haften (§ 89 Abs. 4 BayGemO), d.h. wenn im Unternehmen schlecht gewirtschaftet werden sollte, muss die Stadt und schlussendlich die Bürger zahlen – ohne dass der Stadtrat noch ein Mitspracherecht hat.
Können Aufträge schneller und einfach vergeben werden?
Es wird als Vorteil für das Kommunalunternehmen erwähnt, dass Ausschreibungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) nicht mehr erfolgen müssen und Angebote nachverhandelt werden können.
Die Stadt ist verpflichtet, Bauleistungen gemäß den Bestimmungen der VOB nach einem fest definierten Verfahren zu vergeben. Nur so ist transparent nachvollziehbar, nach welchen Kriterien abgerechnet wird. Aus unserer Sicht ist die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen kein Vorteil, sondern der größte Nachteil. Ausschreibungen führen in einem fest definierten Verfahren und somit zu einem fairer Wettbewerb. Als Beispiel sei die europaweite Ausschreibung der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels genannt, die zu einer Entlastung der Bürger um mehr als 20% geführt hat. Auch in der freien Vergabe und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts sehen wir keinerlei Vorteile, dies öffnet nur Tür und Tor für ein intransparentes Verfahren.
Öffentlichkeit
Mit viel Erfolg hat sich der Bürgerverein dafür eingesetzt, Diskussionen und Abstimmungen über Wasser, Abwasser, Kanäle und vieles andere mehr in die Öffentlichkeit zu holen. Auch Auftragsvergaben an Unternehmen werden entsprechend der Gemeindeordnung in öffentliche Sitzung beschlossen. Die Gründung eines Kommunalunternehmens hätte zur Folge, dass vieles wieder nichtöffentlich gemacht werden kann. Im Kommunalunternehmen können Planung, Ausschreibung, Bau und Betrieb auch wieder nichtöffentlich diskutiert und beschlossen werden. Es gibt zahlreiche Beispiele von Satzungen von Kommunalunternehmen in Bayern, in denen explizit festgelegt ist, dass die Sitzungen nicht-öffentlich stattfinden - Beispiele: [1]. Eine Ausnahme sind die Beschlüsse über Gebühren- und Beitragssatzungen, da diese in öffentlicher Sitzung beschlossen werden müssen (sonst wären die Satzungen nichtig).
Fazit
Trinkwasser und Abwasser sind Allgemeingüter. Für alle Bürger ist es sehr wichtig, welche Qualität unser Trinkwasser hat, welche Kosten für Wasser- und Abwasser entstehen und in welchem Zustand sich die Kanäle befinden. Es sollte in diesen wichtigen Bereichen eher mehr als weniger Kontrolle stattfinden. Weitergehende Informationen
Weitergehende Information zu den relevanten Stadtratssitzungen, Vergaberecht, Normen und Gesetzen, Rechtssprechung und Publikationen finden sich hier: Selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts