Sitzungsausschluss

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Gegen einen Stadtratsbeschluss, der ein Mitglied des Stadtrats von der Sitzung ausschließt, kann dieses mit der Feststellungsklage vorgehen.

Rechtsprechung

  • BayVGH, Urteil v. 15.7.1992 — 4 B 91.3106 - BayVBl. 1993, 81 Statthaftigkleit der Feststellungsklage