Wahrnehmung berechtigter Interessen
Checkliste
- Wurde die verbreitete Äußerung geprüft oder ungeprüft weitergegeben?<ref>BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 = BVerfGK 1, 327; NJW 2004, 589</ref>
- War die Äußerung beiläufig oder kommt ihr im Gesamtkontext eine eigenständige Bedeutung bezüglich des Persönlichkeitsprofils des Betroffenen zu?<ref>BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 = BVerfGK 1, 327; NJW 2004, 589</ref>
- Stand die verbreitete Äußerung unter dem Druck der Aktualität?<ref>BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 = BVerfGK 1, 327; NJW 2004, 589</ref>
- Hätte eine für die Überprüfung der Richtigkeit der Äußerung erforderliche Nachfrage zu einer unzumutbaren Behinderung des Arbeitsablaufs oder zu einer die Aktualität gefährdenden Verzögerung geführt?<ref>BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 = BVerfGK 1, 327; NJW 2004, 589</ref>
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 = BVerfGK 1, 327; NJW 2004, 589 - (nicht) gefärbte Schläfen
Normen
- StGB § 193
- BayVwVfG Art. 84 Abs. 4
Publikationen
Fachbücher
- Soehring, Presserecht, 4. Aufl. 2010, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln, ISBN 9783504671044 § 2
Presseberichte
- Das Recht zum Gegenschlag - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte ein „wunderbares Inzuchtsprodukt“ genannt werden. Das befand das Amtsgericht Karlsruhe. Recht zum Gegenschlag
Siehe auch
Fußnoten
<references />