Gefahrenabwehr
Version vom 1. Mai 2016, 15:32 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* {{BVerwG 6 C 26.03}} = BVerwGE 121, 345 - Kurdische Teestube -Stichworte: Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; [[Teestube]…“)
- BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 6 C 26.03 = BVerwGE 121, 345 - Kurdische Teestube -Stichworte: Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; Personenkontrolle.; Ausforschen; Betretensrecht; Betriebsraum; Durchsuchung; Durchsuchungsbegriff; Gefahrenabwehr; Generalermächtigung; Geschäftsraum; Hausrecht; Identitätsfeststellung; Identitätskontrolle; Personenkontrolle; Personenüberprüfung; Polizei; Polizeieinsatz; polizeiliche Maßnahme; Unverletzlichkeit; Vereinsraum; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Wohnungsbegriff; Leitsatz: Eine als Vereinslokal dienende, öffentlich zugängliche Teestube genießt den grundrechtlichen Schutz aus Art. 13 Abs. 1 GG. Betritt die Polizei diese Räumlichkeit mit dem Ziel, eine Personenkontrolle durchzuführen, liegt darin keine den besonderen Anforderungen des Art. 13 Abs. 2 GG unterliegende Durchsuchung. Die Maßnahme kann ihr aufgrund einer polizeirechtlichen Generalermächtigung zum Betreten öffentlich zugänglicher Räume gestattet sein.