Eigenbetrieb
Begriff
Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 88 Eigenbetriebe
- GO Art. 106 Abs. 3
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
- LKrO Art. 76 Eigenbetriebe
Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89