Kommunales Kostenverzeichnis der Stadt Burgkunstadt (KommKVz)

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Stand 03.07.2013

Tarif- Nr. Amtshandlung Gebühr EURO
00.01 Abschriften, Ablichtungen (Art. 10, 20,)
1. von Amts wegen erstellt in der Regel kostenfrei
2. auf besonderen Antrag erstellt 0,50 bis 2,50
Die Gebühr erhöht sich bis zu 2,50 € je angefangener Seite bei aufwändiger Erstellung. je angefangene Seite
00.02 Akteneinsicht
Einsicht in Akten oder amtliche Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. 0,75
je Akte oder Buch,
mindestens 5,00
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind.
Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungs-pläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
In Sitzungsniederschriften (Art. 45 GO) gebührenfrei
00.03 Aktenversendung und —übergabe (an Rechtsanwälte usw.) 5,00 bis 10,00
00.04 Amtshandlungen