Antrag auf Schluss der Debatte

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei positivem Beschluss über einen Antrag auf Schluss der Debatte "wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort."<ref>Quelle: http://www.marktplatz-verein.de/vereinslexikon/geschaeftsordnungsantraege.php abgerufen am 06.04.2016 um 16:03 Uhr</ref>

Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>

Siehe auch

Links

Fußnoten

<references/>