Kategorie:Burgkunstadt

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Die Stadt Burgkunstadt ist nach Art. 1 Satz 1 GO eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (61 VwGO). Sie gehört als sog. "kleine" kreisangehörige Gemeinde dem Landkreis Lichtenfels an. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde ist nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LKrO das Landratsamt Lichtenfels<ref>vgl. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, S. 22</ref>.

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