Einheitlicher Grundbetrag
Version vom 13. Dezember 2015, 00:52 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Die Ausgangsmesszahl wird nach einem einheitlichen Grundbetrag berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)
Grundbeträge
- 2015: 815,05 €
Normen
- FAG Art. 2 Abs. 3